BFSG-Pflicht
Für wen gilt die BFSG-Pflicht? Für Unternehmen, die Verbrauchern online Produkte oder Dienstleistungen anbieten, etwa Shops, Buchung oder Verträge. Seit 28. Juni 2025 gilt sie für neue Angebote.
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Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für mich?
Wenn du Verbrauchern online Produkte oder Dienstleistungen anbietest, sehr wahrscheinlich ja; ein Selbstcheck gibt schnell Klarheit.
Was bei reinen Infoseiten?
Rein informative Seiten ohne verbraucherorientierte Funktion sind meist nicht erfasst, die Abgrenzung sollte aber geprüft werden.
Ist deine Website BFSG-konform?
Ich prüfe sie und sage dir klar, was zu tun ist, realistisch und ohne Panikmache.
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