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EAA und BFSG: der Stand der Pflicht

Was gilt 2026 beim BFSG? Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen, für bestehende Dienstleistungen läuft eine Übergangsfrist bis 2030. Maßstab ist WCAG über EN 301 549, derzeit Stufe 2.1 AA (harmonisierte V3.2.1); die Fassung V4.1.1 mit WCAG 2.2 wird 2026 erwartet, weshalb sich Bauen nach 2.2 AA lohnt. Bußgelder reichen bis 100.000 €.

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Was EAA und BFSG verlangen

Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-Richtlinie hinter der digitalen Barrierefreiheit, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt sie in Deutschland um. Verlangt wird, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die im Kern auf die WCAG verweist. Die aktuell harmonisierte Fassung EN 301 549 V3.2.1 nennt WCAG 2.1 AA, die für 2026 erwartete V4.1.1 hebt auf WCAG 2.2. Da WCAG 2.2 die 2.1 vollständig einschließt, ist es sinnvoll, schon heute nach WCAG 2.2 AA zu bauen.

Die Fristen im Überblick

Für neue Produkte und Dienstleistungen gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025. Für bestehende Dienstleistungen läuft eine Übergangsfrist bis 2030. Das klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht: Barrierefreiheit nachträglich einzubauen ist deutlich aufwendiger als sie von Anfang an mitzudenken, und neue Vorhaben müssen ohnehin sofort konform sein.

Wer betroffen ist

Im Fokus stehen verbraucherorientierte Angebote: Online-Shops, Banking, Buchung und Ticketing, Telekommunikation, audiovisuelle Dienste und E-Books. Die Faustregel lautet: Sobald eine Website mehr tut als reine Information, also ein Formular, eine Buchung, einen Kauf oder einen Download ermöglicht, fällt sie sehr wahrscheinlich unter das BFSG. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen, nicht aber bei Produkten.

Das Abmahnrisiko

Neben Bußgeldern von bis zu 100.000 € ist seit 2025 ein zweiter Faktor real geworden: Mitbewerber und Verbände prüfen Websites gezielt auf Barrierefreiheit. Wer offensichtlich nicht konform ist, riskiert Abmahnungen. Eine sauber nach WCAG 2.2 AA umgesetzte Seite ist hier der beste Schutz, weil sie nicht nur die Pflicht erfüllt, sondern auch nachweisbar ist.

Was jetzt zu tun ist

Sinnvoll ist ein nüchterner Dreischritt: erstens prüfen, ob und wie stark man betroffen ist, etwa über einen Selbstcheck oder ein Audit. Zweitens die Barrieren im Code beheben, nicht über ein Overlay-Widget, das rechtlich umstritten ist und selten echte Konformität herstellt. Drittens eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und die Seite dauerhaft prüffest halten, auch nach jedem Relaunch und Update. Wer das früh angeht, vermeidet die teure Nachrüstung unter Zeitdruck.

Die Pflicht gilt bereits, die Übergangsfrist endet 2030. Frühes Handeln lohnt sich.

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