Wer ist vom BFSG betroffen?
Wer ist vom BFSG betroffen? Vor allem Unternehmen mit verbraucherorientierten Online-Angeboten: Shops, Banking, Buchung, Ticketing, Telekommunikation. Faustregel: sobald die Seite mehr als reine Information bietet.
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Häufige Fragen
Sind reine Infoseiten betroffen?
Meist nicht, solange sie keine verbraucherorientierte Funktion (Shop, Buchung, Vertrag) bieten.
Gilt es auch für B2B?
Das BFSG zielt auf verbraucherorientierte Angebote; reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht erfasst, die Abgrenzung lohnt im Einzelfall.
Ist deine Website BFSG-konform?
Ich prüfe sie und sage dir klar, was zu tun ist, realistisch und ohne Panikmache.
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